Hallo Hank, danke für die Antwort und noch folgende Rückfragen: Die Vollstreckung ist mM auf keinen Fall noch verjährt, sondern wurde fristgerecht wegen Uneinbringlichkeit in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt, deren Vollstreckung wiederum nach drei Jahren verfristen würde, wenn die Behörden... mehr lesen...
Gegeben sind zwei Verwaltungsstrafen (Geldstrafen) die nicht bezahlt werden und damit § 16. VStG Ersatzfreiheitsstrafe in Kraft tritt: 1. Strafe rechtskräftig am 21.03.2009 mit Ersatzfreiheitsstrafe von 52T 2. Strafe rechtskräftig am 22.05.2009 mit Ersatzfreiheitsstrafe von 42T Die Gelstrafen s... mehr lesen...