Ich war nicht blind, eher einfach nur blöd ... . Mittlerweile denke ich, dass eventuell die Anfechtung durch den Willensmangel des wesentlichen Irrtums nach § 871 ABGB möglich sein musste, da die Statik des gesamten Hauses wesentlich zur Kaufentscheidung beiträgt. Da das Statikproblem jedoch no... mehr lesen...
Sehr geehrter Herr Gruner, vielen Dank für Ihr Posting! Ich hätte doch eventuell eine Vertragsbegleitung wie von Ihnen angeboten in Anspruch nehmen sollen, nur im Nachhinein ist man immer gescheiter und außerdem dachte ich, dass Notare auch starke Vertragsverfasser sind. Der Ausschluss ist so f... mehr lesen...
Hallo zusammen, mir ist bei meinem Wohnungskauf scheinbar übel mitgespielt worden. Vielleicht kann mir jemand einen hilfreichen Tipp geben, wofür ich sehr dankbar wäre. Ich hab im Dezember 2011 einen KV für Eigentumswohnung unterschrieben, welche ich dann Mitte Feber 2012 übernommen hab. Ich gi... mehr lesen...