leider gibts zu diesem Fall nichts konkreteres. Die Behörde begründet eine zusätzliche Auflage einer schon genehmigten BA wie folgt: "Von der Betriebsanlage gehen derart starke Lärmemissionen aus, dass Personen im Erholungspark die nötige Erholung in der Natur nicht geboten werden kann. Diese Pe... mehr lesen...
Hallo, hoffentlich kann mir hier jemand helfen bzw. Auskunft geben: kommt Personen die sich in einem Erholungspark aufhalten welches an ein Betriebsgelände angrenzt Nachbarstellung iSd §75 Abs 2 GewO zu und haben damit Parteienstellung? Ist der Tatbestand "Personen, die sich nicht nur vorüberge... mehr lesen...