Ich hatte heute ein Gespräch mit einer Dame von der Schuldnerberatungsstelle, und tatsächlich: zum Arbeiten an sich wird man auch im Ausgleich, im Privatkonkurs oder im Abschöpfungsverfahren nicht gezwungen. Vergleichbare, verhältnismäßige Raten jedoch muss man zusichern und bezahlen. Das heißt:... mehr lesen...
Ich habe folgende Fragen zum Thema Privatkonkurs. Ich bin zur Zeit ein so genannter Freier Selbständiger. Das heißt: Ich habe zwei Gewerbe ruhend gemeldet, arbeite als Freier Musiklehrer und als Freischaffender Künstler. Beide letzen Berufe sind ohne gemeldetes Gewerbe auszuüben. Nun möchte ich ... mehr lesen...