Zuerst lesen, dann posten. vlt habe ich meine frage ungünstig gestellt. meine frage war dahingehend gemeint, ob es auch eine derartige möglichkeit lt. § 195 StPO auch für eine/n beschuldigten/e gibt. mehr lesen...
zu a) § 190 Z 1: "oder sonst die weitere Verfolgung des Beschuldigten aus rechtlichen Gründen unzulässig wäre": kann dies bedeuten, dass die SA zwar ein strafbares verhalten erkannt hat, und die einstellung ausgesprochen hat, weil aufgrund des zu erwartenden hohen aufwands (vernehmung, gerichtsve... mehr lesen...
guten tag, ich habe einige fragen und hoffe auf eure hilfe. leider hab ich keine finanziellen mittel für einen rechtsanwalt und auch keine leistende rechtsschutzversicherung. deshalb wende ich mich an dieses forum. a) was bedeutet es wenn ein staatsanw. ermittlungsverfahren nach § 190 Z 1 StPO e... mehr lesen...