Ja, das könnten Sie machen. Bestenfalls zieht er seine Klage zurück. mehr lesen...
Und: Den Teil der AGB können Sie neben dem der Nicht-Verlängerung im Einspruch (vorab per Fax senden) mitzitieren: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Düsseldorf, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtli... mehr lesen...
Servus, Ich habe es leider versäumt mit meinem Chef darüber zu sprechen und bin mir nun nicht sicher, ob dieser Vertrags wirksam ist? Haben sie denn einen Auftrag von Ihrem Chef erhalten? Wenn ja, für welches Geschäft? mehr lesen...
Nein. mehr lesen...
Zuerst lesen, dann posten. mehr lesen...
ad b) Ich denke, die Frage bezieht sich auf die Möglichkeit, einen Fortführungsantrag zu stellen. Dies wird üblicherweise im Zuge der Einstellung des Ermittlungsvefahrens dem "Opfer" mitgeteilt. Nachzulesen unter: http://www.jusline.at/195._Antrag_auf_Fortf%C3%BChrung_StPO.html mehr lesen...
Ich persönlich würde es so machen: Einspruch. Begründung: „Da ich nach § 1 KSchG ein Verbrauchergeschäft geschlossen habe, wäre ein Klage nach § 14 KSchG iVm § 88 JN nur an meinem Wohnsitz in Österreich zulässig. Weiters ist der Anspruch unbegründet, da die automatische Vertragsverlängerung ohne... mehr lesen...
Ich meinte das Impressum Ihrer HP. mehr lesen...
Wie lautete das Impressum der HP? mehr lesen...
-> § 14 KSchG. Gerichtsstand des Kunden, gilt nur Verbraucher. Homepage betreiben, spricht gegen Verbraucherbegriff. Grundsätzlich Klage aus D zulässig. @Georg: Jeder, der eine hompage hat, ist Unternehmer? Das ist der feine Unterschied. Herr Janda was machen Sie mit Ihrer Homepage? mehr lesen...
Da eben die insgesamte Kultur bei uns fehlt, wird das Internet als solches eher als rechtsfreier und nicht als Frei-Raum gesehen. Herr Pilz wollte keine professionelle Kultur-Abhandlung von Günther Paal. :roll: mehr lesen...
. Habe denen immer wieder genantwortet, das ich fuer ein Jahr die Homepage haben wollte und nicht mehr und weniger. ->Schriftverkehr könnte als nachweis für kündigung dienen, zB. "Wir fordern Sie auf zu bezahlen.......andernfalls gekündigt wird." Der Punkt wird sein, dass der Vertrag gem. den AG... mehr lesen...
Meine Empfehlungen: HOLOUBEK/KASSAI/TRAIMER, Grundzüge des Rechts der Massenmedien, 4. Aufl., 2010, Springer Notes ISBN: 978-3-7091-0350-0 http://www.springer.com/law/international/book/978-3-7091-0350-0 sowie http://www.springer.com/business+%26+management/business+information+systems/book/978... mehr lesen...
Da dürfte die nächtliche Müdigekit zugeschlagen haben. Wie sieht Ihre Lösung aus? mehr lesen...
Die Bestimmung soll klar legen, dass Schaeden, die durch die KFZ-Haftpflicht abgedeckt waeren, nicht durch die HH Vers. getragen werden. Daher ja auch die Einschr. Kennzeichen etc. Weil das an das EKHG anknuepft. Das Einladen eines Koffers in den PKW durch einen Dritten faellt mM nicht unter den... mehr lesen...
Die Veröffentlichung ist etwa dann zulässig, wenn die Abbildung nicht in einem negativen Konnex erfolgt und auch nicht mit kommerziellen Absichten (Werbung). Dabei kommt es zwar nicht auf das subjektive Empfinden des Abgebildeten an, die Judikatur ist aber bei dieser Beurteilung ziemlich streng. ... mehr lesen...
Art. 15.4: Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden, die der Versicherungsnehmer oder die für ihn handelnde Personen verursachen durch Haltung oder Verwendung von Art. 15.4.3: Kraftfahrzeugen oder Anhängern, die ein behördliches Kennzeichen tragen müssen oder tatsächlich tragen. Die Versicheru... mehr lesen...
Das stimmt nur bedingt, da ich ja nur 2006 die Rechnung bezahlt habe und nach der ersten Mahnung 2007 die Homepage ja abgedreht wurde und von mir ja auch nach diesem Jahr nicht mehr verwendet wurde. Wenn Sie nach 2007 keine Leistung mehr in Anspruch genommen haben, ist der Anspruch für diesen Ze... mehr lesen...
Guten Tag, Habe mich vor 4 Monaten genau am 1.12.2011 bei einem Fintessstudio für 6 Monate angemeldet. laufen tut es 6 monate sprich bis 01.06.2011 Da ich aber nacht den 6 Monaten nicht mehr will, hat sie zu mir gesagt einen Monat vorher abmelden. Ich habe aber mit einer bekannten geredet d... mehr lesen...
Vielen Dank für die Rückmeldungen... Die Sache mit dem Patent ist auch auf ein Buch bezogen, wo ziemlich interessante Denkansätze graphisch dargestellt sind (tw. in Form von Diagrammen)...wahrscheinlich müsste ich beim Urheber um eine Lizenz fragen, dass ich das Konzept erwähnen darf? P. So... mehr lesen...
Wenn Ihnen kein Vorsatz nachgewiesen werden kann, ist das Verhalten gar nicht strafbar. Dann haben Sie bloß Ihre Schulden nicht bezahlt. 8) mehr lesen...
"Würde eine Abänderung und Modifikation von Inhalten das Urheberrecht entschärfen?" Allein an dieser Aussage kann man erkennen, dass es sich nicht nur um einen "Vortrag" handelt, sondern dass die Übernahme von Rechten geschützter Werke beabsichtig ist. Die Konkretisierung des "Projektes" ("work... mehr lesen...
Sie sind wohl von allen guten Geistern verlassen! Selbstverständlich können Sie NICHT fremde Rechte, seien es auch immatierelle, einfach übernehmen. Offenbar ist im Zeitalter des cyberspace jeglicher Hausverstand abhanden gekommen. MFG MAJER mehr lesen...