hallo, es gibt im Grundbuch nur die Anmerkung über das Wegerecht, aber keine Skizzen wo, jedoch gibt es diesen Furt. Bei einer möglichen Löschung des Wegerechts, wie wäre da zu Bewerten. Es verzichtet wahrscheinlich niemand freiwillig auf sein Wegerecht?! mehr lesen...
hallo, ja das Wegerecht ist eingetragen, es gibt auch einen Furt am Rande der Grundstücke, das Wegerecht kann also auf diesen Furt reduziert werden? mehr lesen...
Sehr geehrte Forums-Teilnehmer, ich besitze in Oberösterreich ein Wegerecht über zwei landwirtschaftliche Grundstücke, jeweils im Ausmaß von 3000 m2. Beide Grundstücke stehen jetzt von ihren Verkäufern als Baugrundstücke zum Verkauf, wie sieht es da mit meinem Wegerecht über diese Grundstücke aus... mehr lesen...