Leistungsfreiheit bei Verletzung einer Obliegenheit durch den VN heißt, dass die Vers ALLES bezahlt (bis zur Mindestversicherungssumme und der von ihm übernommenen Gefahr) und sich BIS 11.000 je Obliegenheitsverletzung (max. 22.000 je Versicherungsfall) am VN regressieren kann........ mehr lesen...
Und im Gegenteil dazu, wenn der VN mit der Prämie oder einem Teil der Prämie in Verzug ist, qualifiziert gemahnt wurde und Nachfrist abgelaufen ist, dann hat der Vers ein unbeschränktes Regressrecht, da es sich um eine einklagbare Rechtspflicht handelt. mehr lesen...