Hallo! Hier der Sachverhalt: Hausbesitzer A ist von gesetzeswegen (§93 StVO) verpflichtet die nahegelegenen Gehsteige und Gehwege von Schnee und Verunreinigungen zu säubern sowie diese zu streuen. Hausbesitzer A hat die Verwaltung dieser Liegenschaft der Hausverwaltung B übergeben. (Verwaltun... mehr lesen...