Also zusammenfassend: Man muss für eine Strafverfügung maximal 600€ zahlen. Maximal 726€ müsste man bei einem Straferkenntnis zahlen, wenn man eine Verkehrsübertretung gem. § 99 Abs. 3 lit. a STVO. Laut STVO begeht. Hoffe ich habe das so richtig verstanden. Danke für die Auskunft. mehr lesen...
Hallo, ich hätte eine theoretische Frage bezüglich folgendem Fall: Man begeht eine Verkehrsübertretung gem. § 99 Abs. 3 lit. a STVO. Laut STVO kann man mit bis zu 726€ bestraft werden. Man bekommt nun eine Strafverfügung per Post zugestellt. Gem. § 47 VSTG kann eine Strafverfügung mit maximal 60... mehr lesen...
vielen Dank für die rasche Antwort - hilft mir weiter! mehr lesen...
hallo, meine potientelle neue Dienstgeberin hat mir einen Dienstvertrag angeboten, der mir eine direkte oder indirekte Beteiligung an Unternehmen beliebiger Sparte untersagt und diese gleichzeitig als Grund zur Auflösung des Dienstverhältnisses definiert. Bei telefonischer Rückfrage wurde mir erk... mehr lesen...
Hi Ich habe ein Netzteil zerstört, indem ich einen roten Schalter umgelegt habe.(unten am Bild zu sehen, ich weiß nicht wie der heißt) http://www.pc-erfahrung.de/fileadmin/Daten/Bilder/Netzteil/Netzteil03.jpg Das war natürlich nicht Absicht, trotzdem verlangt der Lehrer 40€ von mir. (Er erklärte ... mehr lesen...