Derartige Verträge gehen über das "Alltägliche" hinaus und sind daher nur mit Unterschrift Ihres ges. Vertreters gültig. mfG RA Michael Gruner Sprich, wenn meine Eltern ebenfalls unterschreiben, können in solchen Verträgen auch jegliche Honorare geregelt werden? MfG, Kasi2 mehr lesen...
Hallo! Ich habe mich hier in diesem Forum angemeldet, weil ich seit einiger Zeit vergebens Antwort auf meine Frage suche und hoffe, dass man mir hier weiterhelfen kann: Ich bin 16 Jahre alt und fotografiere sehr gerne und eigentlich auch ganz gut. Da es eigentlich auch unter Hobby-Fotografen übl... mehr lesen...