Ein bisschen ein unklares Thema, nämlich die Prozessionen ( kirchliche Umzüge ). Nach dem Versammlungsgesetz sind diese davon ausgenommen, es bedarf keiner Anzeigepflicht. Aber jedoch laut STVO Paragraph 86 müssten Umzüge, kirchliche Prozessionen 3 Tage zuvor angezeigt werden, jedoch ist mir nich... mehr lesen...