Guten Tag, eine konkrete Frage zur Verjährungsfrist, hier die Fakten: 1997: Ausstellung eines Haftbefehl mit Verdacht auf Betrug/schwerer Betrug, eventl. gewerbsmässiger Betrug. Also Höchststrafe max. 10 Jahre. Es kam damals zu keiner Verhaftung, da sich der Beschuldigte der Verhaftung entzog und... mehr lesen...