Hallo, nach einer "Erkenntnis" vom unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) bleibt mir nun noch die Möglichkeit dagegen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und/oder beim Verwaltungsgerichtshof enzulegen. Für jede Beschwerde ist lt. der Erkenntnis vom UVS eine Gebühr von 220€ vom zu entrichten. Fra... mehr lesen...