Hi! Ich sehe die Sache etwas anders: Erstmals ist festzustellen, dass im Anwendungsbereich des ABGB (MRG ist nicht anwendbar) ein Kauf die Miete nicht bricht, sondern der Käufer in den Mietvertrag eintritt, wenn, wie in Ihrem Fall, das Bestandobjekt schon "übergeben" (faktisch) wurde. Dieser wan... mehr lesen...
Hallo! Wie der konkrete Fall ausgehen würde ist natürlich ungewiss aber ich würde mir eher wenig Hoffnung machen... Habe selbst einmal sowas angefochten, da ich für die fragliche Zeit tatsächlich einen Parkschein ausgefüllt hatte, den der Parksheriff einfach übersehen hatte (und mir auf dieses ... mehr lesen...
Richtig, erst dann können Sie klagen. mehr lesen...
Formlos reicht, wichtig ist nur, dass Sie dabei den Rücktritt vom Vertrag aussprechen, wenn er die Frist nicht einhält... mehr lesen...
Hallo! Bevor Sie Ihre € 250 einklagen können, müssen Sie erst den Kaufvertrag auflösen. Am besten richten Sie ein Schreiben an den Vertragspartner, in dem Sie die Übergabe der Playstation binnen 14 Tagen bei sonstigem Rücktritt vom Vertrag fordern (die Nachfristsetzung ist leider nötig, bevor Si... mehr lesen...
Hallo! Ich bin mir nicht sicher, ob ich den Sachverhalt so richtig verstehe: Sie meinen, Sie haben Ihr Eigentum an einem Grundstück samt Haus an einen Dritten übertragen, sich aber ein Wohnrecht vorbehalten, das Sie dann später (zu billig) an jemand anders verkauft haben..? Ich gehe davon aus, ... mehr lesen...
Rechtlich gesehen können Sie nur unter Einhaltung der Frist kündigen; der Vertrag läuft trotzdem bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter. Kommen Sie in dieser Zeit nicht zur Arbeit, so bedeutet das einen Bruch des Arbeitsvertrags, nach dem Sie ja zur Arbeitsleistung verpflichtet sind. (Mögliche) ... mehr lesen...
Hallo! 1) Der Zivildienst ändert prinzipiell nichts an Ihren Kündigungsmodalitäten; der erweiterte Kündigungsschutz betrifft vornehmlich den Arbeitgeber. Daher gilt die allgemeine Regelung: Wenn Sie Angestellter sind (vorbehaltlich etwaiger, abweichender Regelungen durch Kollektivvertrag) beträg... mehr lesen...
Sie können es mal am Juridicum versuchen, im Zeitschriftenlesesaal werden gebrauchte Bücher (auch Kommentare) angeboten... mehr lesen...
Hallo! Ich möchte versuchen die Fragen so gut es geht zu beantworten; leider sind das weniger rechtliche als faktische Probleme. Solche Dinge zeigen leider sehr deutlich die Grenzen des Rechtssystems, da es zwar theoretisch immer eine Lösung gibt, diese praktisch aber sehr unbefriedigend ist. 1... mehr lesen...
Hallo! Zur Beantwortung der Frage gehe ich davon aus, dass die ausgeübte Tätigkeit tatsächlich unter die GewO fällt. Dann findet sich die relevante Bestimmung in § 366 (1) Z 1 GewO: Die Ausübung eines Gewerbes ohne Gewerbeberechtigung (Anmeldung) ist eine Verwaltungsübertretung und mit bis zu € ... mehr lesen...