Langzeitreisen mit einer Dauer von zum Beispiel neun Monaten bringen gewisse rechtliche Fragen mit sich, zuallererst: Kann/muss man einen Hauptwohnsitz in Österreich beibehalten? (Mit als Folge Steuerpflicht und Anspruch auf gewisse Beihilfen in Österreich.) Ist jemand schon einmal auf diesen R... mehr lesen...
Jetzt verstehe ich diesen ominösen Hinweis. Über diesen Umweg kann man also tatsächlich Delikte verjähren lassen, wenn man sich nicht damit befassen will. Sehr intensiv können sie nach dem Geburtsdatum ja nicht gesucht haben. Es findet sich bei Google gleich beim ersten Treffer - dem Wikipedia-Ei... mehr lesen...
Es handelt sich um ein Delikt, das 4 Monate nach der Begehung angezeigt wurde. Die Verjahrungsfrist für dieses Delikt beträgt 12 Monate. Die Antwort der SA kam erst 1 Jahr nach der Anzeige. Die Antwort lautet sinngemäß: Tut uns leid, das Delikt ist schon verjährt, das Verfahren wird eingestellt. ... mehr lesen...