Du meinst doch hoffentlich, du bist B oder??? :shock: Anderenfalls entschuldige ich mich für meine *räusper* sprachliche Entgleisung. :oops: mehr lesen...
Das außergerichtliche mündliche Testament wurde mit dem FamErbRÄG 2004 abgeschafft und besteht nur mehr als Notform: Nur falls die unmittelbare Gefahr besteht, dass der Erblaser stirbt oder seine Testierfähigkeit verliert, kann er mündlich unter Beiziehung von zwei fähigen und zugleich anwesende... mehr lesen...
Hallo Nuna! Wie immer möchte ich vorausschicken, dass ich nur Student bin und daher für keine meiner Angaben Richtigkeitsgewähr abgeben möchte. Hoffe, dass ich dir trotzdem ein wenig weiterhelfen kann. ;) Nun zu deiner Frage: In dieser Fragenkonstellation (aber nur in dieser) muss die Antwort... mehr lesen...
Hallo josp! Ich muss schon sagen, dass mir dein Fall einiges Kopfzerbrechen bereitet! Denn soweit ich weiß, dürfte sich der Richter außerhalb der Verhandlung gar nicht zum Prozessausgang äußern. Er zieht damit den Anschein der Befangenheit iSd § 19 Z 2 JN auf sich, und riskiert es, dass du ein ... mehr lesen...
Hallo josp! Ich möchte vorausschicken, dass ich nur Student bin, und daher für keine meiner Erläuterungen Richtigkeitsgewähr abgeben kann. Ich hoffe dennoch, dass mein bescheidenes Wissen dir bei deinem Problem weiterhelfen wird können. :wink: Nun, zu deinem Problem: Ein Vergleich ist gs m... mehr lesen...
Das ist nicht ganz korrekt. Zwar wäre der Tatbestand der Freiheitsentziehung (§ 99 StGB) erfüllt, allerdings reicht die Erfüllung des Tatbestandes für den Vorwurf einer echten Straftat nicht aus, sondern es müssen daneben (mindestens) auch Rechtswidrigkeit und Schuld gegeben sein. Zwar indiziert ... mehr lesen...
Strafrecht ist bei mir lange her, aber soweit ich mich erinnern kann, ist die reine Mitwisserschaft, sofern du nicht direkt oder indirekt daraus profitierst, vom Gesetz nicht unter Strafe gestellt. Strafbar wäre es unter diesem Gesichtspunkt, wenn du dich an diesem Geschäft beteiligst und auch Ge... mehr lesen...
Also erstens mal handelt es sich beim Schwarzfahren nicht um eine Straftat, sondern um eine lediglich vertraglich rechtswidrige Verhaltensweise gegenüber den Wiener Linien. Deswegen wirst ja auch nicht von der Polizei angezeigt, sondern von einem Inkassobüro in Anspruch genommen. Wer also etwas a... mehr lesen...
Ich möchte vorausschicken, dass ich noch Student ohne praktische Erfahrung bin, und sich mein Wissen daher auf das beschränkt, was in den Lehrbüchern steht - was ja bekanntlich nicht immer mit der Realität übereinstimmt. Jedenfalls bin ich froh, wenn es irgendjemand anders besser wissen sollte ... mehr lesen...