Guten Tag! Auch wenn die Firmengründung nicht zustande gekommen ist, gibt es soetwas wie vorvertragliche Recht und Pflichten die eingehalten werden müssen. Dazu zählen, dass Kosten die durch die angebliche Firmengründung entstanden sind wieder zu begleichen sind. Also können sie, meiner Meinung ... mehr lesen...
Hallo! Ich hatte mit einem Partner geplant eine GmbH in Österreich zu gründen. Wir waren bereits am konzipieren, wie die Gesellschaft ausschauen soll (Stammeinlagen, Firmenname, Geschäftsfüher, Geschäftsfelder usw.) Es wäre ein Handelsunternehmen gewesen. Dann habe ich jedoch (vor Vertragserst... mehr lesen...