Sitzstreik, passiver Widerstand... § 269 StGB Widerstand gegen die Staatsgewalt besagt ja, ohne den ganzen Absatz hier zitieren zu wollen, dass - wenn ich das richtig interpretiere - aktive Androhung oder tatsächliche Durchführung von Gewalt gegen die Staatsanwaltschaft ein strafbarer Tatbestand... mehr lesen...