Jedoch sollte vl. noch angemerkt werden dass, um überhaupt irgend eine der Grundfreiheiten geltend zu machen, ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegen muss. D.h.: - du willst deine Grundfreiheit in einem anderen Unionsstaat geltend machen (oder) - du bist ein "Heimkehrer" (od. Rückkehrer) ... mehr lesen...