Handelt sich es hier um ein Haus mit mehreren Mietern oder ein Haus mit einem einzigen Mieter? Beste Methode ist als Hauseigentümer, gerichtlich dem Mieter zu kündigen (anders gehts sowieso nicht) und Anspruch als Verwandter, eine dringendes Wohnbedürfnis anzugeben, in diesem Falle der Sohn (mus... mehr lesen...
Hallo! Die Kosten fallen nur zu Lasten des Mieters wenn grob fahrlässig gehandelt wurde, wie z.B. .) die Kinder die Wand beschmiert haben oder .) die Wand schon mehr Schwarz als Weiss ist (Dreck) .) etc. mehr lesen...
Hi! An erster Stelle würde ich mich mal erkundigen bei deiner Hausverwaltung ob Therme und Heizung bereits in der Wohnung waren, bei Vertragsabschluss der Vormieterin. AUFPASSEN!!! Und solange der dein neuer Mietvertrag nicht unter Dach und Fach ist wird vom Hausverstand her schon mal gar nichts... mehr lesen...
Hi! Die Hausverwaltung ist nur der Verwalter, deswegen heisst ja auch Hausverwalter sie vertreten die Interessen des Hauseigentümers und die der Mieter. Grundlegend ist der Hauseigentümer ( einer oder mehrere) diese müssen dieser zustimmen. Also auf gut Deutsch wenns dem Hauseigentümer nicht pas... mehr lesen...