Guten Tag!
Eine Frage:Mir wurde ein Bescheid auf meinen Wunsch hin per mail zugestellt.Allerdings war dieser mit einer Wohnadresse versehen,an welcher ich gar keinen Wohnsitz habe.Ist dies das Fehlen eines Bescheidmerkmals?
Gruß!
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Verfasst am 20.02.08
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