Naja, der Vermieter könnte die rückständigen Mieten einklagen. Das könnte er ja gleich nachdem die erste Miete ausgeblieben ist. Er müsste ja nicht einmal mahnen vorher. MfG RA Michael Gruner www.vertragsbegleiter.at Vielen Dank für die schnelle Antwort - das heisst, so einfach kann ich das n... mehr lesen...
Sehr geehrte Damen und Herren, liebes Forum! Meine Familie und ich haben für Mitte bis Ende 2010 eine Genossenschaftswohnung zugesprochen bekommen und werden daher unsere derzeitige Wohnung nächstes Jahr kündigen (genaues Monat steht noch nicht fest). Da es in unserem Hause bekannt ist, dass de... mehr lesen...
Hallo liebes Forum! Ich hätte eine Frage: Angenommen man bewirbt sich bei der Konkurrenz um einen Job (mehr Stunden) und der aktuelle Arbeitgeber bekommt dies heraus - ist das ein Kündigungsgrund? Liebe Grüße mehr lesen...