Die Frage kann man nicht einfach beantworten. Daher am besten eine Mietrechtsberatung aufsuchen mit allen Unterlagen. In Wien z.b. den Verein für Konsumenteninformation (58877-0) mehr lesen...
Um ein gesetzliches Eintrittsrecht zu begründen, bedarf es zwei Jahre gemeinsamen Haushalts. Der Mietzins kann auf maximal € 2,91/m² angehoben werden. mehr lesen...
Der Verein für Konsumenteninformation führt zur weiteren Klärung dieses Themas gerade etliche Musterprozesse durch. Man kann sich dort nach einigen Monaten über die Ergebnisse erkundigen (58877-0). Dabei wird unter anderem auch zu klären sein, ob der Vermieter den Kostenersatz von Wartungsnachwei... mehr lesen...