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Hausherr3

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6 Beiträge im Forum


Unaufhörliches Gesumme

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Hallo wiwa ! Für dich gibts nue eine Reden oder ausziehen ! Der Errichter der Heizung hat wahrscheinlich keine Ahnung daß es summt.Wenns nur bei dir summt wirst du dir eine andere Wohnung suchen müssen. mfg Hausherr mehr lesen...

2974 Aufrufe | Verfasst am 28.01.08

Hauptmiete - Hauptwohnsitz - Nebenwohnsitz

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Hallo Daniel! Dein Vater hat Recht. Dein günstiger Mietvertrag ist weg wenn dein Vater aus den Vertrag auscheidet. Eigentlich hätte ich deinen Vater bereits nach § 30 MRG wegen - kein dringendes Wohnbedürfnis besteht nur nach dem Tod des Vaters wenn du in gemeinsamen Haushalt bis dahin gelebt has... mehr lesen...

4504 Aufrufe | Verfasst am 28.01.08

§ 11 MRG Verbot der Untervermietung

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Hallo snöflinga! Warum so umständlich! Laß Deine Freundin in deiner Wohnung als Mirtbewohner wohnen und rede nicht von Untermietvertrag. Du als Hauptmieter haftest für die Bezahlung der Miete - wenn du nicht mehr als doppelt soviel von deiner Freundin Miete nimmst kann dir gar nichts passieren. (... mehr lesen...

2220 Aufrufe | Verfasst am 28.01.08

Fenstergummi löst sich ab

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Hallo Edno! Repartur von Fensterdichtungen die normalerweise in die Gewährleistungspflicht des Fe-Herstellers fällt ist Sache des Vermieters nicht des Mieters. Auch die Kosten trägt der Vermieter. Urgieren oder Teile der Miete einbehalten bis zur Reparatur - Drohen genügt meist schon! mfg Hausherr mehr lesen...

2096 Aufrufe | Verfasst am 28.01.08

Brauche ich einen Anwalt?

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Hallo Sonja ! Das MRG erkennt den Eigenbedarf des Vermieter oder best, Angehöriger des Vermieters an , wenn dringender Bedarf des Verm oder seiner Nachkommen gegeben ist. Hier handelt es sich aber um ein Wohnrecht bis zum Eintritt des Eigenbedarf des Eigentümers und nicht Mieters, ob dies gleich... mehr lesen...

2778 Aufrufe | Verfasst am 28.01.08

Whg dem Verkäufer vermieten / Benutzungsklausel möglich?

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Hallo Rolf! Deine Idee funktioniert wenn du dir mit deinem Nachbar über Kaufpreis und Miete einig bist. Kaufabwicklung über Notar, dann Abschluß eines Dreijahresmietvertrages mit evtl Verlängerung auf 5 Jahre.MRG erlaubt dies Mieter hat einen endfälligen Vertrag. Wenn er dies ignoriert Räumungs... mehr lesen...

2037 Aufrufe | Verfasst am 28.01.08

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