vergessen den Beginn der beschränkten Auskunft anzuführen: 3 Jahre nach dem Urteil / der Nachsicht = dem Beginn der Tilgungsfrist. mehr lesen...
die Strafregisterbescheinigung kann, nur für die eigene Person, bei der Bundespolizeidirektion beantragt werden. Auskünfte werden nur gegenüber Behörden und ausgewählten Bundeseinrichtungen (z.B BH) erteilt. Strafen von 3 bis max 6 Monaten unterliegen weiters der beschränkten Auskunft nach §6 T... mehr lesen...