das stimmt so schon, nur die Frage war ja, wenn Kündigungsentschädigung bezahlt werden muss, dann gibts kein Krankengeld: Beispiel (fiktive Angaben!) KE 15.7.-15.8. UEL 15.8.-15.9. EFZ 100 % bis 30.7. EFZ 50 % bis 30.8. bei dem o.a. Beispiel wird zwar die KE in dem Zeitraum vom 30.7.-30.8. um 5... mehr lesen...
ja, das mit der EFZ durch den Dienstgeber ist mir schon klar, aber die Differenz übernimmt ja grundsätzlich die GKK - nur im Fall der KE zur Zeit einer EFZ schaut man beim Rest durch die Finger? Kann ja nicht sein, oder? mehr lesen...
warum wird im Fall von mehr als 6 Wochen Krankenstand die Entgeltfortzahlung der Kündigungsentschädigung auf 50 % reduziert, wenn doch im Fall, dass KE bzw. UEL bezahlt werden muss, kein Krankengeld von der GKK ausbezahlt wird - fällt man wirklich um die restlichen 50 % um? Ist das für jemanden ... mehr lesen...
offenbar kann hier doch niemand helfen - trotzdem danke den "Lesern" mehr lesen...