Hallo zusammen, kann mir jemand sagen wie es sich nach § 20 (4) AngG verhält, wenn der Dienstgeber vertraglich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen einzuhalten hat und der Angestellte eine Frist von 8 Wochen??? Nach deutschem Recht würde die 4 wöchige Frist auch für den Angestellten gelten, wie jed... mehr lesen...