ACHTUNG! Überstunden sind mit einem Zuschlag von 50% abzugelten (also 150% vom StdLohn), außnahme Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit. Wenn du stattdessen Zeitausgleich nimmst stehen dir genauso 150% zu (1 ÜSt = 1,5 Std Zeitausgleich!!). Letzteres wird leider immer wieder von den Dienstgebern ... mehr lesen...
Aufgrunnd meiner Praktika bei der Wr. Rettung weiß ich (Stand Ende 2005), dass das Magistrat zwar Rechnungen und Mahnungen verschickt, NIE aber den Rechnungsbetrag einklagt. Den übernimmt Wien Sozial!!! :D mehr lesen...