Wir veranstalten als Verein ein Pokerturnier, bei dem 15€ Startgeld verlangt wird.
Dürfen wir das Preisgeld an den Gewinner, 2., 3,..... in Bar ausbezahlen, oder verstoßen wir dadurch gegen ein Gesetz?
Bitte um Stellungnahme!
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Verfasst am 11.06.07
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