eine Asphaltierung ist eine Maßnahme die der Zustimmung aller drei Berechtigten plus des Eigentümers bedarf - wenn sich alle einig sind muss jeder anteilsmäßig bezahlen mehr lesen...
Wenn ich mir das zweite Posting bezügliche dieses Schimmelproblems lese muss ich dir recht geben - aber wenn es nur ein leichter Schimmel ist und sich dieser mit einer entsprechenden Farbe beseitigen läst ist dies Aufgabe des Mieters. Man beachte das Schimmel auch durch zuwenig bzw. falsches Lüf... mehr lesen...
Ich würde einmal sagen nein! Begründung - leichte Erhaltungsarbeiten sind dem Mieter zumutbar - darunter fällt auch das Streichen der Wände mit Schimmelschutzfarbe. Ein Schimmel der die Substanz angreift dürfte es laut deiner Schilderung nicht sein. lg Karli mehr lesen...
In der Regel heisst es maximal das 1,5 fache des bezahlten Mietzinses!!! Wenn die Wohnung zur Gänze untervermietet wird kann es sein, dass der Vermieter kündigt. lg Karli mehr lesen...
Bei Kauf von Privat an Privat ist es so wie bei einem gebrauchten Auto - wie besichtigt und probegefahren - ausser es ist im Kaufvertrag was anderes vereinbart. Der Immobilienmakler ist übrigens nur Vermittler und er haftet nur für Schäden die ihm bekannt sein mussten. Darunter dürften kaum Sc... mehr lesen...
Da dieser Mietvertrag aller Wahrscheinlichkeit nach ins AGBG fällt und nicht ins Mietrecht wirst du den Vertrag vorher nur einvernehmlich mit dem Vermieter lösen können. lg Karli mehr lesen...
Mehrheit genügt! lg Karli mehr lesen...
Gastgewerbekonzession ist erst ab 11 Betten notwendig. Mit dem Wucher, bzw. Verkürzung über die Hälfte hätte ich meine Bedenken. lg Karli mehr lesen...
fällt das ganze mit der 5fachen Miete nicht unter Wucher? lg Karli mehr lesen...
Es ist leider eine befristete Vermietung von unter 3 Jahren nicht möglich. Die Befristung muss mindestens 3 Jahre betragen und muss schriftlich im Mietvertrag festgelegt sein. Ansonsten ist es automatisch ein unbefristeter Mietvertrag. lg Karli mehr lesen...
Wisst ihr das es das BTVG (Bauträgervertragsgesetz) gibt? lg Karli mehr lesen...
Es ist ja relativ einfach wenn man sich einig ist - man verkauft dem anderen einfach seine Hälfte - oder man macht das mit einem gerichtlichen Vergleich im Rahmen der Scheidung. Wenn man die entsprechende grundbuchsfähige Urkunde hat ist das ja alles kein Problem. Wenn man sich über den Wert der... mehr lesen...
Wenn du einen Mietvertrag für einen Mietgegenstand hast, der nach AGBG Recht vermietet werden kann - dann gelten Kündigungsfristen nach ABGB. Wenn du in einem Mietgegenstand wohnst der in das MRG fällt gelten die Kündigungsfristen gem. MRG bzw. ZPO § 560. Welcher Mietgegenstand unter welches ... mehr lesen...
Das ist ein klassischer Fall - da kann man leider nichts machen. Solange der Mieter seinen Mietzins entsprechend dem Mietvertrag bezahlt (Wertsicherung beachten!) kann er in der Wohnung bleiben. lg Karli mehr lesen...
§ 17 Abs 2 Mrg sagt da was anderes: Die Nutzfläche, die in Quadratmetern auszudrücken ist, ist die gesamte Bodenfläche einer Wohnung oder eines sonstigen Mietgegenstandes abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen (Ausnehmungen). Keller- und Dachbod... mehr lesen...
Die gesamte Bodenfläche ist Nutzfläche! lg Karli mehr lesen...
Ich würde einmal vereinfacht sagen die Küche gehört jetzt dir - damit kannst du machen was du willst. Wenn dir keiner eine Ablöse zaht dann kannst du sie mitnehmen wenn du möchtest, bzw. der Vermieter darauf besteht das du sie mitnehmen musst - dann musst du ausräumen. Wenn du im Mietvertrag nic... mehr lesen...
Man benötigt - so weit ich weiss - ein neues Nutzwertgutachten - da ja die Anteile verschoben werden. Mit Kosten von ca. 3.000 Euro kannst da sicher rechnen. lg Karli mehr lesen...
Ich glaub das wird nicht ganz funktionieren - es lassen sich nur abgeschlossene Räumlichkeiten ins Wohnungseigentum überführen. D.h. du musst den Teil abtrennen Kosten schwer zu sagen kommt auf die größe des Hauses an - gib die mal bitte bekannt. Jeder Miteigentümer an der Liegenschaft mus... mehr lesen...
Ich glaube da freust du dich zu früh! - Er war ja nicht zufällig in Österreich. Das Vermögen hat er sicher in einer Stiftung "geparkt" - damit fällt sicher keine Erbschaftssteuer an. Wobei ich das Instrument Stiftung in Österreich sehr positiv sehe - so kommt das Geld ins Land - mit dem wird gea... mehr lesen...
Es gilt das Forstgesetz! es kommt immer auf den tatsächlichen Zustand an und nicht auf jenem im Grundbuch. Es gibt genaue Regelungen ab welcher Beschattung eine Wiese zum Wald wird. lg Karli mehr lesen...
Der Interessent darf immer mit dem Verkäufer direkt verhandeln - da aber der Makler das Geschäft angebannt hat bekommt er seine Provision. lg Karli mehr lesen...
kommt darauf an - warum das Schloss ausgetauscht worden ist - ist es mutwillig und er gibt die neuen Schlüssel nicht raus - hätte ich da als Mieter sicher ein Problem. lg Karli mehr lesen...
Der Garten ist auf jeden Fall zu zahlen - da ja auch Eigentum darüber entsteht. lg Karli mehr lesen...
Wenn keine Grundteilung möglich ist - Wohnungseigentum! - dass heisst jedes Haus oder Hausteil wäre auch getrennt verwertbar - das ist beim schlichten Miteigentum nicht gegeben. lg Karli mehr lesen...
Ich bin der festen Meinung - dass er alle Angebote an den Verkäufer weiterleiten muss - außer er hat den Auftrag Anbote unter einer bestimmten Höhe nicht vorzulegen. lg Karli mehr lesen...
Ist sicher erlaubt - solange er Kompost ordentlich kultiviert (keine Ratten oder ähnliches) - er darf im Prinzip auf seinen Grund machen was er will. lg Karli mehr lesen...
Soweit ich weiss musst du mit dem Scheidungsvergleich zum Grundbuch gehen - dort wird das Eigentumsrecht von deinem Mann zu dir übertragen. Wichtig ist, dass man vorher die Steuern beim Finanzamt zahlt - man benötigt die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Im Zweifel bitte einen Notar dir zu helf... mehr lesen...
Das wichtigste einmal: schau ob es einen Bebauungsplan gibt! - wenn ja ist darin genau festgehalten was man bauen darf - wenn nur bungalow nur bungalow, wenn nur zweigeschossig dann nur zweigeschossig - genau ansesehen! - wenn nein gilt die OÖ. Bauordnung - da muss man zumindest darauf achten, da... mehr lesen...
Ist leider wirklich so. Den Zuschlag hat nur der bekommen der bei der Versteigerung namentlich genannt war. Das ist das selbe, wie wenn man Vertrag unterschreibt - wenn nur einer im Vertrag steht - dann hat nur einer gekauft. lg Karli mehr lesen...
Wenn der Einbau des Swimmingpools Bau-Genehmigungspflichtig ist, dann benötigt ihr die Unteschriften von den anderen Miteigentümern. Ob der Einbau des Swimmingpools einer Bauverhandlung bedarf erfährt ihr bei der Gemeinde. Ich kann euch da leider keine genaueren Auskünfte geben, da hier jedes Bun... mehr lesen...
jeder darf sein Grundstück verkaufen - warum nicht? mit der einen Ausnahme wenn ein Veräusserungsverbot im Grundbuch eingegetragen ist. Wenn im Grundbuch Rechte eingetragen sind, muss diese der neue Eigentümer übernehmen. - Bei nicht eingetragenen Rechten muss man sich das ganze genauer anseh... mehr lesen...
Das wird nicht möglich sein - da diese Bestimmung in der Bauordnung bezw. Bebauungsplan nicht für den Einzelfall abgeändert werden kann. Ausserdem ist ein Parkplatz immer zu wenig - manche Gemeinden gehen schon dazu über mind. 2 Parkplätze pro Wohneinheit vorzuschreiben. Ob der Besuch auf der ... mehr lesen...
Wenn der Makler mit der Nachmieterin kein Vertragsverhältniss hat (vor allem keinen Kontakt!) - dann darf er die Provision nicht verlangen. lg Karli mehr lesen...
Es gibt auch noch andere Möglichkeit - die Betriebskosten werden nach Nutzfläche abgerechnet - das ist dann der Fall, wenn nicht eine bestimmte Anzahl der Mieter einer Abrechnung nach Zählerständen zustimmt. lg Karli mehr lesen...
Da Einfamilienhaus nicht in das Mietrechtsgesetz fällt ist AGBG gültig - d.h. dass es keinen Mieterschutz gibt. Falls kein Mietvertrag zustande kommt, kann er die Mutter jederzeit wieder kündigen (ich würde sagen aber erst wenn die Mietzinsvorauszahlung abgelaufen ist, da bis dahin ein mündlic... mehr lesen...
ich würde mal das raumordnungsgesetz (rog) durchsuchen - dort müsstest du das gewünschte finden. lg karli mehr lesen...
ich weiss leider nicht in welchem bundesland du wohnst - jedes hat andere baugesetze. aber z.b. bei mir in oö ist es so, dass in wohngebieten und das dürfte bei 9 wohnungen zutreffen keine "nutztierhaltung" (kühe, schafe, hühner,...) erlaubt ist. dies trifft natürlich auch auf die ziege zu. - ... mehr lesen...
Am einfachsten wäre die beiden anderen treten in sein Mitrecht ein - Zustimmung des Vermieters erforderlich - und zahlen ihm seinen Anteil der Kaution aus. lg Karl mehr lesen...
Kaution ist nicht für Möbel da, sondern zur Absicherung der Mietforderungen und ordnungsgemäße Erhaltung der Wohnung. lg Karli mehr lesen...
Kündigungsfrist - drei Monate - muss eingehalten werden! Wohnung muss so zurückgegeben werden, wie übernommen - ausser halt normale Abnutzung. Kaution - wenn du die Wohnung in ordentlichem Zustand übergibst und mit keinen Zahlungen rückstängdig bist - bekommst du sie wieder zurück. lg ... mehr lesen...
ist in Österreich sicher nicht so - die drei Monate musst du Einhalten. lg Karli mehr lesen...
Hy, Folgende Frage: 1) Kann mir der Vermieter verbieten das ich keine Freunde etc. in meine Wohnung rein lassen darf? Er verbietet mir das ich Besuch empfange, wenn ich Besuch empfange müsste ich pro Besuch 50 Euro dazu bezahlen. - Das darf er alles nicht! 2) Wir müssen den Aufgang bzw.... mehr lesen...
ich würde - ohne es näher zu prüfen sagen, dass ein keller typischerweise in einem Altbau feucht ist - daher keine Mietzinsminderung. lg Karli mehr lesen...
klingt an und für sich rechtlich in Ordnung - es gibt Anhebungsmöglichkeiten für solche Fälle - Mietvertrag brauchst du sicher nicht - du trittst in den Vertrag ein. lg Karli mehr lesen...
Gewohnheitsrecht gibt es nicht - der Vermieter kann - ohne das ich nachsehe - ein Jahr die Betriebskosten zurückfordern. Deswegen - will er bis 2003 keine Nachzahlung. Das einzige was du machen kannst ist, die BK-Abrechnung durch einen Fachmann überprüfen lassen. lg Karli mehr lesen...
Findest du im Mietrechtsgesetz - nur das verstehen auch manche Experten nicht. Wenn du spezielle Fragen hast - stell sie hier ruhig. lg Karli mehr lesen...
ja darf er - es trifft immer den der zur zeit in der wohnung wohnt - bei gutschrift hättest da wahrscheinlich kein problem! lg karli mehr lesen...
in diesem Fall würde ich sagen - 3 Monate Kündigungsfrist lg karli mehr lesen...
wir mieteten vor 9 jahren ein haus, investierten € 20.000. der mietvertrag wurde auf 5 jahre abgeschlossen und nach diesen wiederum um 5 jahre verlängert - wir bezahlten jeweils die steuer ans finanzamt. ich möchte jetzt wissen, ob ich nach diesen 5 jahren - also nächstes jahr ausziehen muss - al... mehr lesen...
Du wirst nichts machen können - das hätte alles vorher geregelt gehört. lg Karli mehr lesen...
Falls sie wirklich einen unbefristeten Vertrag hat und das Haus dem MRG unterliegt (ist meist so bei Häusern mit mehreren Wohnungen) - dann ist sie nicht kündbar, solange sie die Miete ordentlich bezahlt und sich ordentlich verhält. Auf gut Deutsch der Vermieter wird sie nicht rausbringen, wen... mehr lesen...
Da es sich wahrscheinlich um keine gerichtliche Schätzung handelte, sondern um ein Privatgutachten sieht die Sache so aus: - bei gerichtlicher Schätzung wirst du geladen - bei Privatgutachten nicht - das kann jeder machen lassen - soviel und sooft er will lg Karli mehr lesen...
Wie du richtig festgestellt hast muss sie sich um das Objekt - aber nicht um deine Einbauküche kümmern. Auf gut deutsch du wirst sie so verkaufen können - aber halt nicht an einen Nachmieter. lg Karli mehr lesen...
Es ist deine Aufgabe bei Übergabe alles zu prüfen, bzw. baldigst zu rügen. Heute wirst du das Problem haben, nachzuweisen, das bei der Übergabe nicht alles in Ordnung war. lg Karli mehr lesen...
Ernster Schaden - ja für dich - aber nein für das Haus! Schau mal in den Mietvertrag und ins Mietrechtsgesetz - ich bin sicher da bist du für die Erhaltung der Wohnung verpflichtet. Der Vermieter ist nur verpflichtet Schäden zu reparieren, die die Substanz des Hauses gefärden (Dach, ...). ... mehr lesen...
da es kein ernster Schaden des Hauses ist, wirst wohl du für den Schaden aufkommen müssen. lg Karli mehr lesen...
Warum willst du Rücktreten? Im Prinzip ist es so, dass du die Vereinbarungen des Vertrages einhalten musst. Auch die Vereinbarungen mit dem Makler. mehr lesen...
An und für sich ist immer der Servituts-Berechtigte für die Erhaltung verpflichtet. Genaueres kann man meist dem Vertrag entnehmen in dem das Recht eingeräumt wurde. lg Karli mehr lesen...
Nein - da du ja nicht kündigen kannst - du hast dich für 25 jahre verpflichtet nicht zu kündigen. Hier wäre es sinnvoller einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit abzuschließen - da hättest du alle Kündigungsrechte bei dir gelassen. Die einzige Möglichkeit die du hast, ist, das du so lästig ... mehr lesen...
Das kann ich mir gut vorstellen. Warum willst du weg? Es ist allgemein eine sehr schwierige Frage - es gibt ein paar Möglichkeiten anzusetzen - aber im endeffekt kommt es immer darauf hinaus - dass dich die Vermieterin gern weiter hat. Das wichtigste ist mal was im Mietvertrag steht, wie... mehr lesen...
Nein - die vorzeitige Kündigung gibt es nur für Wohnungen. Wird dir leider nichts anderes übrig bleiben als dich mit dem Vermieter zu einigen. lg Karli mehr lesen...
Bei deiner Wohnung handelt es soweit ich es erkennen kann um ein Teilausnahme aus dem Mietrechtsgesetz. D.h. das nur die Kündigungsbestimmungen gelten. Aber nicht die Vorschriften bezüglich Mietzins und Erhaltung. Der Vermieter kann also zu viel und zu gar nichts verpflichtet werden - dass alle... mehr lesen...
Im Prinzip ist es ein unbefristeter Vertrag (gibt Ausnahmen) - da lt. Mietrechtsgesetz eine Befristung unter 3 Jahren für Wohnungen nicht möglich ist. Kündigungsfrist würde ich jetzt mal sagen, die die im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn keine vereinbart ist - 1 Monat lg Martin mehr lesen...
Dazu bräuchte ich mal einige Informationen: Wie alt ist das Haus? Ist Wohnungseigentum begründet? Handelt es sich um einen Dachausbau? Wieviele Wohnungen sind in dem Haus? lg Karli mehr lesen...
Im Prinzip nur an einen Sachverständigen. mehr lesen...
Wenn du nicht in einem kleinen Objekt wohnst, sondern in einem normalen Wohnhaus (mit mehr als 2 Wohungen - Dachgeschossausbau zählt nicht) - dann sieht die gesetzliche Regelung so aus, dass du nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen kannst. lg Karli mehr lesen...
Also da sieht es so wie ich es sehe schlecht aus mit der Mietzinsrückforderung - wie hier absehbar (alles andere ist sehr aufwendig und benötigt fast ein Gutachten) ist bei deiner Wohnung frei Mietzinsvereinbarung möglich. Der Vermieter darf auf gut deusch verlangen was er will (stimmt nicht ganz... mehr lesen...
Die Antwort ist sehr schwierig: Dazu ein paar Fragen: Ist der Dachboden nach dem 31.12.2001 ausgebaut worden? Ist Wohnungseigentum in dem Haus begründet (ist es eine Eigentumswohnung ?) Sind bei der Errichtung der Wohnung Förderungsmittel verwendet worden? Bitte beantworte mir, was du weis... mehr lesen...
Mietvertrag über eine Befristung von 10 Jahren ist ohne Probleme möglich. Das Problem für den Vermieter ist aber, das er so die Möglichkeit hat, dich nach 3 Jahren zu kündigen. Ansonsten kann er 10 Jahre lang nicht kündigen, wenn du den Mietzins bezahlst und dich ordentlich verhältst. Für den M... mehr lesen...
Problem ist, das ich den Mietvertrag genau kennen müsste - der ist hier entscheidend - steht nichts über Betriebskosten, Erhaltung u.ä. im Vertrag? mehr lesen...
Ich nehme einmal an da du Haushälfte schreibst, dass es nur eine zweite Wohnung in dem Haus gibt. Das würde heissen, dass das Mietverhältnis nicht dem Mietrechtsgesetz sonder dem ABGB unterliegt. Das heisst wiederum das weitgehende Vertragsfreiheit herrscht. Schau bitte mal was in dem Mietvertra... mehr lesen...
ich habe leider gelesen - mietvertrag vor 5 jahren abgeschlossen - tut mir leid dir falsche hoffnungen gemacht zu haben. mehr lesen...
nein - ist leider nicht so - ich habe 5 jahre zurückgerechnet und das wäre 2001 Das Gesetz hat sich mit 1.1.2002 geändert - leider so das diese Kündigungsmöglichkeit nicht mehr besteht. Wenn es keine Einigung mit dem Vermieter gibt, dann müsst ihr den Mietvertrag einhalten. lg Karli mehr lesen...
noch was - wieviele wohnungen sind in dem haus und wohnst eh nicht in einem neuen dachbodenausbau - da gibts sonderregelugen. mehr lesen...
Ja du must zum Bezirksgericht (oder zur Schlichtungsstelle beim Magistrat/Gemeinde falls es sowas bei euch gibt) - dort gibt es ein Formular kostet ca. € 50, dass musst du ausfüllen und damit hat sich die Sache. mehr lesen...
Im Falle eines befristeten Haupt- oder Untermietvertrags über eine Wohnung hat der Mieter nach Ablauf eines Jahres der ursprünglich vereinbarten oder verlängerten Dauer des Mietverhältnisses das unverzichtbare nd unbeschränkbare Recht, den Mietvertrag vor Ablauf der bedungenen Zeit jeweils zum Mo... mehr lesen...
Hier kann ich dir gern helfen und es sieht für dich ganz gut aus. Du kannst unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit kündigen. Erklärung: Mietvertragsabschluß 2001: Zu diesem Zeitpunt war dein Mietgegenstand ein Teilausnahmeobjekt nach dem Mietrechtsgesetz. D. h. d... mehr lesen...
Der Vermieter hat leider recht - Kündigungfrist bei vorzeitiger Küngigung bei befristeten Verträgen - 3 Monate. Warst leider ein paar Tage zu spät drann. lg Karli mehr lesen...
Ja ist möglich - ein Einfamilienhaus unterliegt dem ABGB und nicht dem Mietrecht - daher freie Vertragsgestaltung! lg karli mehr lesen...
Ich kann nur eines empfehlen - die Mieter die Probleme mit dem Nachbarn haben, sollen sich gemeinsam einen Rechtsanwalt nehmen - nur das wird helfen. mehr lesen...
Das Maß der Lärmbelästigung liegt über dem Ortsüblichem. Die Hausverwaltung muss natürlich etwas unternehmen, da sie sonst als Mieter Ersatzansprüche stellen könnten. Teilen sie der Hausverwaltung schriftlich die Lärmbelästigung mit. Rufen sie ev. auch mal die Polizei um die Lärmbelästigung pr... mehr lesen...
Hier gibt es mehrere Probleme: * wenn du die Wohnung tatsächlich als Wohnsitz für dein dringendes Wohnbedürfnis benützt und du in Wirklichkeit keinen anderen Wohnsitz hast, hast du einen unbefristeten Mietvertrag - das mit dem Nebenwohnsitz sieht stark nach Umgeheungsgeschäft aus. * Befris... mehr lesen...
Kündigung ist in deinem Fall unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich. mehr lesen...
Schloss tauschen ist Besitzstörung! Das einzige was hilft ist Klage wegen Mietzinsrückstand und auch gegen Räumung. mehr lesen...
Schloss tauschen ist Besitzstörung! Das einzige was hilft ist Klage wegen Mietzinsrückstand und auch gegen Räumung. mehr lesen...
ich würde mal sagen, für den letzten mieter ist sie verantwortlich - da selbst ausgesucht - und sie auch die miete erhalten hat (oder hätte) - herstellung des ursprünglichen zustandes mehr lesen...
wenn er mündlich verlängert ist er selber schuld - dann ist es automaisch ein unbefristeter vertrag! befristete verträge müssen immer schriftlich abgeschlossen werden. mehr lesen...
Ich nehme an das ist so wie bei Kaufverträgen: Option - du hast das Recht die Wohnung zu mieten - ist meist zeitlich begrenzt, Bedingungen sind festgelegt - meist in einem Vertrag - die Wohnung muss frei sein Vormietrecht - wenn die Wohnung frei wird, bist du der Erste, der zu gleichen Bedi... mehr lesen...
wenn du keinen neuen schriftlichen Vertrag machst - wird es ein unbefristeter Vertrag. - ansonsten musst du neuen Vertrag mit mindestens 3 Jahren Laufzeit machen - Vergebührung fällt natürlich an mehr lesen...
§ 513 ABGB sagt dazu: § 513. Der Fruchtnießer ist verbunden, die dienstbare Sache als ein guter Haushälter in dem Stande, in welchem er sie übernommen hat, zu erhalten, und aus dem Ertrage die Ausbesserungen, Ergänzungen und Herstellungen zu besorgen. Wird dessen ungeachtet der Werth der d... mehr lesen...
§ 513 ABGB sagt dazu: § 513. Der Fruchtnießer ist verbunden, die dienstbare Sache als ein guter Haushälter in dem Stande, in welchem er sie übernommen hat, zu erhalten, und aus dem Ertrage die Ausbesserungen, Ergänzungen und Herstellungen zu besorgen. Wird dessen ungeachtet der Werth der d... mehr lesen...
Im Übergabsvertrag steht (normal) sicher, das die Mutter für die Erhaltung des Hauses zuständig ist, und sie es im Zustand zur Zeit der Übergabe zu erhalten hat. Dies ist aber n der Praxis sehr schwierig durchzusetzen. Aber rechtlich gesehen ist die Mutter für die Schäden und für die Erhaltung v... mehr lesen...
Der Vermieter ist laut jetziger Rechtslage nicht für die Gesundheit verantwortlich - siehe Bleirohrproblematik bei Trinkwasse - der Vermieter ist nur verantwortlich wenn der Schimmelbefall so stark wäre, dass er das Haus (die Substanz) gefährden würde. mehr lesen...
Genauso habe ich es gemeint! mehr lesen...
wenn die türklinge bereits in jener zeit gebrochen ist, als du in der wohnung warst, bist du dafür verantwortlich. Bei der Haustüre ist es eine Streitfrage - aber auch eher du. Beim Schimmel auch!! Der Vermieter ist nur für ERNSTE Schäden des Hauses verantwortlich. mehr lesen...
Heizung abdrehen ist Besitzstörung! Kündigung wird nur möglich sein aus wichtigen Gründen - 12 Grad Raumtemperatur dürfte einer sein - wenn es wirklich in der Hand des Vermieters liegt. mehr lesen...
Der Vermieter darf pauschal € 2,72 pro m² Nutzfläche und Jahr verrechnen - wenn er inkl. den Steuerberatungskosten drunter ist, ist es ok mehr lesen...