Es gibt kein Grundrecht auf Wohnen und auch kein Grundrecht, „gemeldet“ zu sein. In deinem Fall wäre § 19a MeldeG anwendbar, solange du keine Wohnung bzw. keine Obdachlosenunterkunft hast. Wenn du bei einem Freund wohnst und diese Wohnung eine Adresse hat, dann müsstest du dich dort melden. Ob d... mehr lesen...