Ich muss das ganze hier leider etwas abbremsen. Grundsätzlich ist durch die eBay-Auktion zunächst ein Kaufvertrag zustande gekommen. Verträge sind einzuhalten, sofern nicht Anfechtungs- oder Aufhebungsgründe vorliegen. Hier wird der Verkäufer aber voraussichtlich § 934 ABGB (Verkürzung über di... mehr lesen...