Grüß euch, ich verstehe bei gemeinsamer Obsorge bei getrennt lebenden Elternteilen das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht recht. Nachdem die hauptsächliche Betreuung festgelegt wurde, geht das Aufenthaltsbestimmungsrecht (bspw. Wohnort des Kindes, wann/wie lange sich ein Kind wo aufhalten darf) a... mehr lesen...