Laut § 184a IO (Insolvenzordnung) kann nur der Gläubiger den Antrag auf Gesamtvollstreckung stellen. Das wird auch auf Seite 5 der Broschüre "Privatkonkurs - Weg zur Entschuldung" des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz explizit so erwähnt: https://ge... mehr lesen...