Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich von Verkehrsverboten und -beschränkungen ausgenommen, auch wenn diese die Festlegung von Haltelinien erfordern. Die Sorgfaltspflicht erfordert das Anhalten an der vorgeschriebenen Stelle. Wenn der Fahrer hinter der Haltelinie den Querverkehr oder andere Gefahre... mehr lesen...