1. Immobiliengeschäfte sind gem. § 6 Abs 1 Zi 9 UStG steuerfrei, können aber vom Unternehmer (Verkäufer) als der Steuer unterliegend behandelt werden. Ob das für Sie in Frage kommt und vor allem, ob das für Sie sinnvoll wäre, müssten Sie mit Ihrem Steuerberater abklären. 2. Wenn es sich um ein... mehr lesen...