Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Ihre fachkundige Einschätzung zu folgender Fragestellung: Im § 89 Abs 10 Z 2 VBG ist geregelt, dass die Abs. 1 bis 9 zur Überleitung in das neue Entlohnungsschema nicht anzuwenden sind auf Vertragsbedienstete, die nach § 61 Abs 15 WG 2001 zur Ausübung... mehr lesen...