Vielen Dank für deine schnelle Antwort und Informationen. Eine grundbücherliche Eintragung des Wohnrechts ja würde die Bewertung des Hauses mindern und wäre mit zusätzlichen Gebühren verbunden...aus diesem Grund würden wir die Absicherung mittels Partnerschaftsvertrag bevorzugen. mehr lesen...
Hallo zusammen, meine Partnerin, unser Sohn (7 Jahre) und ich wohnen gemeinsam in einem Haus. Wir sind nicht verheiratet, ich bin alleiniger Eigentümer und Kreditnehmer. Meine Partnerin ist selbständig und hat im Haus zwei Räume, in denen sie ihren Beruf ausübt. Betriebskosten, Investitionen und... mehr lesen...