Sehr geehrte Mitglieder, Im Schenkungsvertrag einer Bekannten steht: „Die beim Haus …… befindlichen, den Übergebern gehörigen Einrichtungsgegenstände und persönliche Fahrnisse verbleiben auch weiterhin in deren gleichteiligem Eigentum und bilden demgemäß keinen Gegenstand dieses Vertrages.“ Hei... mehr lesen...