ja, aber meine Frage ist - wie ist das Verhalten ab Kenntnis zu strafrechtlich zu werten: 1) ab Sept. 25. - zuerst unterlässt er jegliche Korrektur (Geld bleibt auf den Konten - über diese hat nur die Hausverwaltung die Verfügungsmacht) 2) Feb. 26 dann erstellt er eine vollkommen falsche Abrechn... mehr lesen...
Folgender Sachverhalt: Hausverwaltung vereinnahmt für den Wohnungseigentümer die Mieten inkl. BK. Der Wohnungseigentümer verkauft die Wohnung und die Mieten ab August stehen schon dem neuen Eigentümer zu. Leider wird die Hausverwaltung erst im September schriftlich darüber informiert. Die Hausve... mehr lesen...
Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung. mehr lesen...