Es ist in der Tat nicht rechtens, einen vorher in Stunden berechneten Urlaub 1:1 auf Teilzeitbasis umzurechnen. Laut Gesetz muss Urlaub in Tagen bemessen werden, unabhängig von der Arbeitszeit. Ihr Arbeitgeber hätte Ihren vollen Urlaubsanspruch in Tagen umrechnen und Ihnen entsprechend gewähren m... mehr lesen...