Liebe Team, nach § 49a 3 EO ist das Exekutionsverfahren auf Antrag des betreibenden Gläubigers fortzusetzen, wenn 1. er bescheinigt, dass die Zahlungsunfähigkeit nicht mehr vorliegt, oder 2. das Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Zahlungsunfähigkeit ode... mehr lesen...