eine Ehrenkränkung ergibt sich aus dem Wortlaut des Ehrenkräners, Überempfindlichkeit ist auch im Verwaltungsrecht nicht obsiegbar. Wie siehst du deine Aussage im Zusammenhang mit OGH 19.12.2019, 6 Ob 76/19y? mehr lesen...
Der Beschuldigte (B) erhielt eine Ermahnung nach § 3 lit. c iVm § 4 Abs. 1 NÖ Polizeistrafgesetz. Es war eine Beleidigung. B sprach die Beleidigung gegenüber seinem Schwager aus, die Mutter von B hörte diese Beleidigung. Die Familie ist seit 10 Jahren zerrüttet. Da schon früher Beleidigungen ge... mehr lesen...