Der Begriff der vorsätzlichen Amtspflichtverletzung wird weitgehend ausgeblendet. Es sei denn, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass genau der Test, der vor vier Wochen in einer anderen Klasse absolviert wurde, in dieser Klasse abgelegt wird. Nur dann wäre die Erhebung der Fachgebühr bei ... mehr lesen...