Hallo! Zur Krankmeldung Folgendes: Nach § 8 AngG iVm § 4 EFZG (wird hier schlagend) besteht für den AN eine Mitteilungspflicht an den AG, was die Arbeitsverhinderung (in Form der Krankheit) betrifft. Wenn dein AG es verlangt, musst du also ohne schuldhafte Verzögerung eine ärztliche Bestätigung ... mehr lesen...