In so einem Fall wird an den gewöhnlichen Aufenthalt des Paares angeknüpft bzw. wo das Paar zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das aber auch nur, wenn er nicht vor mehr als einem Jahr endete und ein Ehegatte sich immer noch an dem Ort aufhält (https://scheidung.link/scheidung-mit-ausla... mehr lesen...