Der Irrtum nach § 871 ABGB ist vorwiegend subjektiv verschuldet. Beispielsweise wenn man etwas versehentlich vorgenommen hat, auch weil etwas falsch verstanden wurde. In Abgrenzung dazu ist die Frage, ob diese Situation vom Vertragsgegner mutmaßlich bzw. absichtlich hergestellt wurde, um die ande... mehr lesen...
Hallo Leute. Versuche gerade die wesentlichen Unterschiede bei Vertragsanfechtungsmöglichkeiten bei List und Irrtum zu verstehen. Wie ich meinen Unterlagen entnehmen kann ist beim Irrtum u.a. Voraussetzung, dass der Gegner des Irrenden den Irrtum veranlasst (entweder durch aktives Tun oder Unter... mehr lesen...
Hallo zusammen. Bin gerade dabei die Grundlagen zu lernen und habe zurzeit Probleme den Unterschied zwischen einer Willenserklärung und einer Willensbetätigung in Bezug auf die Annahme eines Vertrages zu verstehen. Wäre ideal, wenn mir jemand diesbezüglich die Unterschiede erklären und vielleicht... mehr lesen...