Du kannst du erneut einen Antrag auf Rückzahlung der Kaution bei der MA50 stellen. Dann wird ein Titel ausgestellt, dass der Vermieter binnen 2 Wochen die Kaution (Restbetrag) zurückzahlen muss. Danach greifen die Verzugszinsen. Der Vermieter könnte dann zu Gericht ziehen, aber den Fall hast du... mehr lesen...