Hallo zusammen, ich habe eine allgemeine Frage bzw. bin ich gespannt wie eure Ansicht zu dem Thema Vergebührung bei Beherbergungsbetrieben ist. -Von der Vergebührung befreit sind Verträge über die Miete von Wohnräumen (§ 33 TP 5 Abs. 4 Z 1 GebG idF BGBl. I Nr. 147/2017). -Unter "Wohnräumen" sin... mehr lesen...